8.10.2026 · 6 min
Markenware im Großhandel einkaufen: Worauf Wiederverkäufer achten sollten
Von der Lieferantenprüfung über Rechnungen bis zur Chargeninformation – die wichtigsten Punkte für einen sauberen B2B-Einkauf von Markenware.
Ob Einzelhandel, Online-Shop oder Marktplatz: Wer Markenware weiterverkauft, ist auf verlässliche Bezugsquellen angewiesen. Ein günstiger Preis allein reicht nicht – entscheidend ist, dass Herkunft, Dokumentation und Lieferfähigkeit stimmen.
1. Den Lieferanten prüfen
Ein seriöser Großhändler ist eindeutig identifizierbar: vollständiges Impressum, Handelsregistereintrag, gültige USt-IdNr. und eine erreichbare Ansprechperson. Die USt-IdNr. lässt sich über das MIAS-System der EU-Kommission prüfen.
2. Ordnungsgemäße Rechnungen
Jede Lieferung sollte mit einer ordnungsgemäßen Rechnung dokumentiert sein – mit vollständigen Firmendaten beider Parteien, Artikelbezeichnungen, Mengen und, wo sinnvoll, EAN. Diese Unterlagen sind nicht nur steuerlich relevant, sondern auch Ihr Nachweis über die Warenherkunft.
3. Warenherkunft und Chargen
Fragen Sie nach, aus welchem Markt die Ware stammt und ob Chargen- bzw. MHD-Informationen verfügbar sind. Gerade bei Kosmetik, Drogerie und Lebensmitteln ist das für Rückverfolgbarkeit und Restlaufzeiten wichtig.
4. Verfügbarkeit realistisch einschätzen
Stocklisten zeigen eine Momentaufnahme. Klären Sie vor der Bestellung Lieferzeiten, Mengen und ob ein Artikel wiederholt verfügbar ist – das ist für planbaren Abverkauf oft wichtiger als ein einmaliger Sonderposten.
Checkliste
- Impressum, Handelsregister und USt-IdNr. geprüft
- Rechnung mit Artikel, Menge und EAN
- Herkunft und Chargen-/MHD-Angaben angefragt
- Lieferzeit und Nachbestellbarkeit geklärt
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar.