8.10.2026 · 6 min
EU-Originalware und Erschöpfungsgrundsatz: Grundlagen für Wiederverkäufer
Was der markenrechtliche Erschöpfungsgrundsatz bedeutet und warum die Herkunft aus dem EWR für den Weiterverkauf entscheidend ist.
Wer Markenware weiterverkauft, bewegt sich im Rahmen des Markenrechts. Ein zentraler Begriff ist dabei der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz.
Was bedeutet Erschöpfung?
Vereinfacht gesagt: Wurde eine Ware vom Markeninhaber oder mit dessen Zustimmung im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebracht, kann der Markeninhaber den Weiterverkauf dieser konkreten Ware grundsätzlich nicht mehr untersagen. Geregelt ist das unter anderem in Art. 15 der Unionsmarkenverordnung und § 24 Markengesetz.
Warum die Herkunft entscheidend ist
Die Erschöpfung gilt nur für Ware, die im EWR erstmals in Verkehr gebracht wurde. Ware, die ursprünglich für Märkte außerhalb des EWR bestimmt war, ist davon nicht ohne Weiteres erfasst. Außerdem gibt es Ausnahmen, etwa wenn der Zustand der Ware verändert wurde.
Was das für den Einkauf heißt
Achten Sie auf nachvollziehbare Bezugsquellen und dokumentierte Lieferketten. BESA Commerce bezieht und handelt Markenware aus etablierten europäischen Quellen und dokumentiert jede Lieferung mit Rechnung.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar.